Eine Bestandsvermessung ist in der Regel am Anfang (Planungsgrundlage), während der Bautätigkeit (Baubegleitung) und am Ende eines Projekts (Enddokumentation der projektsgemäßen Realisierung des Bauvorhabens in der Natur, z.B.: Hausbau) vorzunehmen.
Im Regelfall wird bereits anlässlich der Bauverhandlung das Auspflocken des Gebäudes von der Baubehörde vorgeschrieben. Dies sichert die grobe Lage des Gebäudes und somit die Einhaltung der Menge abzutransportierender oder zu lagernder Erdmassen für das Kellergeschoß.
Spätestens nach Fertigstellung der Bodenplatte ist es dringend zu empfehlen und vielerorts auch gesetzlich vorgeschrieben den Zivilgeometer für die Einhaltung der Lage des Neubaus bezüglich der Eigentumsgrenzen und der Einhaltung kommunaler Vorgaben von Bauhöhen auf die Baustelle zu holen. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch möglich kleine Korrekturen anzubringen. Die Vermessung durch den Zivilgeometer schafft Sicherheit - gleichzeitig hat der Bauherr mit den Absteckprotokollen und Koordinatenverzeichnissen einen sicheren Beweis in der Hand, dass die Punkte korrekt an der Baustelle übergeben wurden.
Die Bestandsvermessung dient zur erfolgreichen Umsetzung eines Projektes und umfasst unter anderem: