Wir sind Ihr idealer Partner für sämtliche Grenzvermessungen und Bauvorhaben: Abwicklung vieler Behördenwege, fachkundige Unterstützung bei Grundteilungen, Grenzstreitigkeiten, (Ver)Kauf von Grundstücken, Gutachten ...
Unser Leistungsspektrum für Architekten, Baumeister, Planungsbüros, Baufirmen und Bauträger beinhaltet Gewerbebau, Wohnbau, Industriebau, Straßenbau, Eisenbahnbau, Brückenbau, Tunnelbau sowie Pipelinebau und Kanalbau.
Entwicklung und Erschließung von Bauland, Realisierung von Wohnungsbauten, Geschäftsbauten und Industriebauten und die Erhaltung der Leitungsbauten und Straßenbauten betreffen jede Gemeinde.
Wissenswertes und aktuelle Neuigkeiten finden Sie hier. Weitere Fragen rund um das Themengebiet Vermessung (Kataster und Bauvorhaben) und die dazugehörigen Antworten finden Sie in unserer Kundenservice FAQ Kategorie. Sind Sie aber an Infobroschüren (Katasterunterschiede, Hausbau, ..) oder Presseberichten interessiert, besuchen Sie bitte unsere Download Seite.
Bereits wie die Jahre zuvor haben wir die Möglichkeit Ihnen auch heuer wieder mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Noch nie zuvor war Bauen (Stichwort: Hausbau) so interessant wie jetzt. Durch die Niedrigzinspolitik macht eine Investition in das persönliche Eigentum in Form eines Hauses oder Wohnung richtig Sinn. Und wer sein Bauvorhaben ohne böse Überraschungen abwickeln möchte, sollte sich bestmöglich vorab informieren.
DI Stephan Kollenprat, Ziviltechniker für Vermessung und Geoinformation und Architekt DI Max Krainer stehen ihnen am Samstag nach ihrem Fachvortag für weitere Fragen gerne noch zur Verfügung.
Besuchen Sie die Häuslbauermesse und profitieren sie von jahrelanger Erfahrung.
Selbstverständlich ist es aber auch dieses Jahr wieder möglich bei uns im Büro vorbeizukommen und sich entsprechend beraten zu lassen.
Auszug aus dem Vermessungsgesetz VermG 1968:
§ 43. (1) Die Organe und Beauftragten der in § 1 Abs. 1 Z 1, 3 und 4 sowie Abs. 2 des Liegenschaftsteilungsgesetzes, BGBl. Nr. 3/1930, bezeichneten Personen oder Dienststellen sind unbeschadet der Vorschriften des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, sowie der Bundesgesetze über militärische Sperrgebiete, BGBl. Nr. 204/1963, und über militärische Munitionslager, BGBl. Nr. 197/1967, befugt, zur Durchführung ihrer vermessungstechnischen Arbeiten
1. jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude zu betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, zu befahren,
2. einzelne, die Vermessungsarbeiten hindernde Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen im notwendigen Umfang zu beseitigen und
3. alle erforderlichen Vermessungszeichen vorübergehend und Grenzzeichen anzubringen.
Die Entwicklung der letzten drei Jahrzehnte am Bau- und Dämmsektor, die Verteuerung des Ölpreises und die Erkenntnis, dass sich fossile Energieträger nicht erneuern lassen, üben zunehmenden Einfluss auf das Energiebewusstsein der Menschen im Zusammenhang mit dem Haus- und Wohnungsbau aus.
Um günstige Voraussetzungen für einen Bauplatz in einer natürlichen Umgebung zu erkennen und zu nutzen, bieten wir Ihnen nun die Möglichkeit zur Beurteilung der Besonnungssituation an jedem Ort an. Alle Kriterien für den Energieverbrauch und eventuellen Energiegewinn (Sonnenenergie) werden ermittelt. Die Grundlage hierfür bildet ein astronomisches Programm aus unserer Eigenentwicklung.
Mit Hilfe einiger Elevationsmessungen am Zielort und unter Zuhilfenahme unseres Astronomieprogrammes können wir Ihnen Sonnendiagramme für jedes beliebige Grundstück erstellen.
Die Diagramme erlauben genaue Tages-, Monats- und Jahresanalysen über die Beschattung des Platzes durch das umliegende Gelände (wie viele Stunden pro Tag eine beliebige Fläche von der Sonne bestrahlt wird, bzw. wie lange sie durch das umgebende Gelände abgeschattet wird) und sind somit für Zwecke der Energienutzung, Gebäudeplanung, Raumordnung und vieles andere mehr einsetzbar.
Nachdem in den letzten Jahren durch die öffentliche Hand überwiegend Investitionsvorhaben im beschäftigungs- intensiven Hochbaubereich forciert wurden (bspw. Konjunkturpaket II) wird nun den Kärntner Gemeinden beim Ausbau der Straßen- und Wege im ländlichen Raum geholfen.
Gefördert werden dabei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Gemeinde- und Verbindungsstraßen sowie die entsprechende Vermessung zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Grundbuchbestandes. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, dürfen Sie mit einem Investitionszuschuss von bis zu 25% der Projektkosten, maximal jedoch 250.000,- Euro rechnen. Die Förderung für Vermessungsmaßnahmen beträgt bis zu 50% der Projektkosten, maximal jedoch 15.000,- Euro pro Gemeinde und Jahr.
Die Fördermittel sind mit 9 Mio. Euro begrenzt und die Aktion endet mit dem Verbrauch der Budgetmittel.