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Grundgrenzen Eigentumsgrenzen sichern

Gesicherte Grundgrenzen

Ihre Grundstücksgrenzen sind unkenntlich geworden. Der Nachbar hat irrtümlich den einzigen Grenzstein ausgeackert. Sie wissen nicht mehr genau wo die Grenzen wirklich sind, aber Sie wollen Ihr Eigentum gesichert wissen.

Bei diesen und ähnlichen Problemstellungen ist der Rat eines Zivilgeometers gefragt, denn der Zivilgeometer ist der einzig private Kataster-Befugte. Er hat die Funktion eines "Technischen Notars" und haftet kraft seines Amtes für die gesetzeskonforme Umsetzung sämtlicher Normen.

Grenzfeststellung

Wenn die Grenzpunkte bereits einmal vermessen und verhandelt wurden und in amtlichen Urkunden im Vermessungsamt aufliegen, dann ist die Grenzfeststellung eine technische Aufgabe, welche durch eine Anschlussmessung an das staatliche Festpunktfeld und durch die Absteckung aus den zu erhebenden Amtskoordinaten zu lösen ist.

Die Grenzpunkte können jederzeit wiederhergestellt und bei einer Begehung mit den betroffenen Anrainern an die Eigentümer übergeben werden.

Der Nachbar wird davon telefonisch oder schriftlich informiert. Sollte das Grundstück im Grenzkataster sein, sollte der Nachbar lediglich über die Absteckung und Erneuerung der Kennzeichnung informiert werden.

Grenzverhandlung

Wenn die Grenzpunkte bisher noch nie vermessen wurden, dann gibt es auch keine Urkunde im Archiv des Vermessungsamtes. Zur Verfassung einer Vermessungsurkunde sind alle beteiligten grundbücherlichen Eigentümer zu einer Grenzverhandlung einzuladen.

Die Grenzpunkte sind mit den Parteien einvernehmlich festzulegen, bestehende unstrittige Grenzeichen sind zu übernehmen bzw. andernfalls aus vorhandenen Behelfen (graphische Katastralmappe, lokale Vorurkunden, private und nicht im Vermessungsamt eingereichte oder abgelaufene Pläne) zu rekonstruieren. Mit der Grenzverhandlung und den getätigten Unterschriften aller Beteiligten (samt Identitätsüberprüfung) wird ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Der Ingenieurkonsulent leitet und begleitet die Grundeigentümer durch die Grenzverhandlung zur gesicherten Grenze.

Nach einer Grenzverhandlung wird ein Plandokument (z.B.: Mappenberichtigungsplan) erstellt und dem Vermessungsamtes übergeben, damit Sie ab nun auch den amtlich gesicherten Schutz besitzen.


Meist kommt es vor, dass gemischte Verhältnisse (Teilvermessung) vorliegen, d.h. für einen Teil der Grenzpunkte gibt es Unterlagen, für einen Teil keine, manchmal auch in unterschiedlicher Qualität. In all diesen Fällen ist dringend die Erfahrung des Zivilgeometers gefordert.
DI Dietrich Kollenprat

Hinweis: Erst bei einer vollständigen Grenzvermessung eines Grundstücks kann die tatsächliche Grundstücksfläche berechnet werden. Mehr Informationen über Katasterunterschiede finden Sie hier: Grundsteuerkataster, Grenzkataster

Kollenprat Dietrich
Kollenprat Dietrich

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