Gesicherte Grundgrenzen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine richtige Planung und problemlose Bauabwicklung. Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen (IKV) ist eine Urkundsperson, die aufgrund seiner staatlich verliehenen Befugnis, Veränderungen im Kataster und Grundbuch verfassen kann. Der IKV kann als "technischer Notar" gesehen werden und haftet für die von ihm festgestellten Grundgrenzen.
Die katastrale Vermessung dient zur Sicherung des Eigentums an Grundstücken und umfasst unter anderem:
Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen und sein Team trägt Mitverantwortung für die Rechtssicherheit im österreichischen Kataster. Auch bei Bauvorhaben (z.B.: Hausbau) ist der IKV Ihr wichtiger Begleiter. Er sorgt für Rechtssicherheit vor, während und nach dem Bau und hilft bei der Einhaltung der Bauordnung. Neben der Grenzvermessung sind die wichtigsten Schritte die Bestandsvermessung (Naturaufnahme) in Lage und Höhe für die Planung, die Objektabsteckung von Gebäudeachsen und Schnurgerüsten, sowie gesetzlich vorgeschriebenen Lage- und Höhenkontrollen in verschiedenen Bauabschnitten.