Differenzen zwischen dem Katasterstand und dem Naturstand führen vielfach zu Meinungsunterschieden zwischen Grundeigentümern, die nicht selten erst vom Gericht zu klären sind. Dennoch sind wir zu allererst bemüht Konflikte außergerichtlich durch Schlichtungen zu lösen.
Die Vermischung von Grundsteuerkataster und Grenzkataster und die historischen Zusammenhänge unterschiedlicher Vorurkunden (Urmappe, Handrisse, Pläne, VHWs, Luftbilder, Vergleiche, Niederschriften,..) tragen für Laien verstärkt zu Missverständnissen bei.
Die Themenbereiche betreffen:
In der überwiegenden Anzahl von Streitfällen sind Fragen hinsichtlich der Genauigkeit und Ausführungsqualität (ingenieurgeodätische Fragen) zu klären.
Nicht selten werden aber auch Fragen der Angemessenheit hinsichtlich Aufwand und Honorar behandelt.
Die Themenbereiche betreffen: