Eine unabdingbare Voraussetzung für die Berechnung des Grenzabstandes ist die genaue Kenntnis des Grenzverlaufs im Landeskoordinatensystem. Die Grenzherstellung durch einen Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen liefert die benötigten Angaben.
Um den Mindestabstand zur Nachbargrenze (bundeslandspezifisch) beurteilen zu können, muss der Planer auch die Höhenverhältnisse des Bauplatzes in seine Berechnungen einfließen lassen.