Servitute Dienstbarkeiten

Servitute oder Dienstbarkeiten sind laut österreichischem Sachenrecht beschränkte dingliche Nutzungsrechte an Grund und Boden, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen.

Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung der Eigentümer und Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstückes. Der Berechtigte ist gegen Störungen seines Nutzungsrechtes wie ein Eigentümer geschützt.

Servitut

Die häufigste Art von Servituten ist die Einräumung eines Geh- oder Fahrrechtes über Teile eines oder mehrerer Grundstücke, für Personen die nicht Besitzer dieser Liegenschaften sind.

Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl anderer Rechte die über eine bestimmte Fläche eines oder mehrerer Grundstücke bestehen kann.

Geh- und Fahrrecht
Holzbringungstrassen
Viehtrieb
Leitungsverläufe
Wasserentnahme
Fischereirecht
(Fischereikataster)
Um diese Rechte im Grundbuch sicherstellen zu können und in weiterer Folge Streitigkeiten zu vermeiden, ist die exakte flächenmäßige Aufnahme der Dienstbarkeit(en) und die anschließende Anfertigung eines Servitutsplanes (= Lageplan für diverse Rechte auf einer Liegenschaft samt betroffenen Grundstücksteilen) notwendig.

Das Servitut ist am besten in der Natur zu markieren. Für mehr Informationen oder bei bestimmen Unklarheiten bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten.
DI Dietrich Kollenprat
Kollenprat Dietrich
Kollenprat Dietrich

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