Servitute oder Dienstbarkeiten sind laut österreichischem Sachenrecht beschränkte dingliche Nutzungsrechte an Grund und Boden, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen.
Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung der Eigentümer und Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstückes. Der Berechtigte ist gegen Störungen seines Nutzungsrechtes wie ein Eigentümer geschützt.
Die häufigste Art von Servituten ist die Einräumung eines Geh- oder Fahrrechtes über Teile eines oder mehrerer Grundstücke, für Personen die nicht Besitzer dieser Liegenschaften sind.
Darüber hinaus gibt es aber noch eine Vielzahl anderer Rechte die über eine bestimmte Fläche eines oder mehrerer Grundstücke bestehen kann.