Bauansuchenverordnung Bauabstände zu Nachbargrenzen

Eine unabdingbare Voraussetzung für die Berechnung des Grenzabstandes ist die genaue Kenntnis des Grenzverlaufs im Landeskoordinatensystem. Die Grenzherstellung durch einen Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen liefert die benötigten Angaben.

Um den Mindestabstand zur Nachbargrenze (bundeslandspezifisch) beurteilen zu können, muss der Planer auch die Höhenverhältnisse des Bauplatzes in seine Berechnungen einfließen lassen.

Genaue Auskünfte über die Bauordnung und die zurzeit geltenden Abstandsflächenregelungen erfahren sie unter: www.bauordnung.at und unter der aktuellen Bauansuchenverordnung.

Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben oder benötigen Sie weitere Auskünfte - bitte scheuen Sie nicht davor uns noch heute zu kontaktieren

DI Stephan Kollenprat
Bauordnung

DEEN LOGIN