Wenn Sie ein ganzes Grundstück (Einzelgrundstück) kaufen, benötigen Sie für den Kauf und für die Eintragung im Grundbuch keinen Plan. Die Angaben über Katastralgemeinde, Einlagezahl und Grundstücksnummer sind grundsätzlich ausreichend.
Wenn Sie nur einen Teil eines Grundstücks (Teilgrundstück) käuflich erwerben bzw. verkaufen möchten, so benötigen Sie einen Teilungsplan. Diese Teilungsvorhaben sind gesetzlich nur von befugten Personen (§1 Liegenschaftsteilungsgesetz - LTG) durchführbar.
Trotzdem ist es für Sie immer von Vorteil, wenn Sie die Grenzen des Grundstücks vermessen lassen, denn nur dann haben Sie die Sicherheit über
Insbesondere bei Grundstücken im ländlichen Raum (größere Wahrscheinlichkeit, dass das Grundstück noch nicht komplett vermessen wurde), aber auch bei höherem Bodenwert (Quadratmeterpreis), ist eine Vermessung vor dem Abschluss jedes Vertrages zu empfehlen.