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Einzelgrundstück

Wenn Sie ein ganzes Grundstück (Einzelgrundstück) kaufen, benötigen Sie für den Kauf und für die Eintragung im Grundbuch keinen Plan. Die Angaben über Katastralgemeinde, Einlagezahl und Grundstücksnummer sind grundsätzlich ausreichend.

Teilgrundstück

Wenn Sie nur einen Teil eines Grundstücks (Teilgrundstück) käuflich erwerben bzw. verkaufen möchten, so benötigen Sie einen Teilungsplan. Diese Teilungsvorhaben sind gesetzlich nur von befugten Personen (§1 Liegenschaftsteilungsgesetz - LTG) durchführbar.

Trotzdem ist es für Sie immer von Vorteil, wenn Sie die Grenzen des Grundstücks vermessen lassen, denn nur dann haben Sie die Sicherheit über

die richtige Lage Ihrer Grenzen
dass Ihre Grundstücksfläche in der Natur auch so groß ist, wie diese laut Grundbuchsauszug (oder Kaufvertrag im Falle eines Erwerbs) dargestellt ist

Insbesondere bei Grundstücken im ländlichen Raum (größere Wahrscheinlichkeit, dass das Grundstück noch nicht komplett vermessen wurde), aber auch bei höherem Bodenwert (Quadratmeterpreis), ist eine Vermessung vor dem Abschluss jedes Vertrages zu empfehlen.

Dietrich Kollenprat

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