Vereinigung, Teilung, Parzellierung


Bei der Grundstücksvereinigung oder der Grundstücksteilung handelt es sich um Maßnahmen, bestehende Grundgrenzen abzuändern, um Grundstücke zu vergrößern oder zu verkleinern. Dabei können entweder mehrere Grundstücke entstehen (Parzellierung) oder eine neue Gliederung der Grundstücke vorgenommen werden. Ebenso kann eine bestehende Grenze zwischen zwei Grundstücken nur geringfügig geändert oder begradigt werden. Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, ist eine Vermessungsurkunde erforderlich.

Grundteilung

Umfangreiche rechtliche Bestimmungen wie das Vermessungsgesetz (VermG), die Vermessungsverordnung, das Raumordnungsgesetz, die Bauordnung, das Liegenschaftsteilungsgesetz (LTG), das Forstgesetz, das Grundbuchsgesetz u.a. sind einzuhalten. Teilungsvorhaben sind gesetzlich nur von befugten Personen (§1 LTG) durchführbar.

Ziviltechniker
Kollenprat Dietrich
Kollenprat Dietrich

Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen (IKV) steht dem Grundstückseigentümer vom Konzept, über die Vermessung und Verhandlung der Grundstücksgrenzen mit den Nachbarn, bis zur verbücherungsfähigen Teilungsurkunde (Grundstücksteilung) mit seinem Fachwissen zur Seite.

Bei unbekannten oder nicht eindeutigen Grenzverläufen prüft der IKV alle älteren Dokumente und führt mit den Nachbarn eine Grenzverhandlung in der Natur durch, die bei Grenzkatastergrundstücken wegfällt. Ein zur Gänze vermessenes und verhandeltes Grundstück kann in ein rechtsverbindliches Grenzkatastergrundstück umgewandelt werden. Damit ist das Eigentum des Grundstücks dauerhaft gesichert. Eine Ersitzung von Teilen eines Grundstücks im Grenzkataster ist lt. § 50 VermG nicht mehr möglich.


Information

Zur Durchführung einer Grundstücksteilung im Kataster und im Grundbuch benötigen Sie zumindest zwei Bescheide. Zum einen den katasterrechtlichen Bescheid von der Vermessungsbehörde, zum anderen einen baurechtlichen Bescheid von der Baubehörde (Gemeinde) bzw. einen forstrechtlichen Bescheid (bei Wald-Teilungen) von der Forstbehörde. Sofern es in Ihrem Interesse steht, kümmern wir uns um die Bescheide und holen diese für Sie ein.

Bestandsaufnahme

DEEN LOGIN